B E T R E U U N G S K O S T E N 


Die Grundlage für die Berechnung der Betreuungskosten ist das monatliche Nettoeinkommen sowie der gewünschte Betreuungsumfang.

Eltern aus den Mitgliedgemeinden Heiden, Wolfhalden, Reute, Lutzenberg und Thal SG bezahlen einen einkommensabhängigen Tarif gemäss der Liste mit den Betreuungskosten. Eltern aus anderen Gemeinden wird mindestens der Volltarif (Stufe 10) verrechnet.

Bei Klein- oder Kindergartenkindern und bei unregelmässigem oder besonderem Betreuungsaufwand gelten die ergänzenden Bestimmungen.

Betreuungstarif und Monatsbeitragsberechnung: Betreuungskosten [58 KB]

Für das zweite und jedes weitere Kind aus einer Familie werden die Tarife um 25% reduziert.

Sollte jemand den festgesetzten Betrag aus finanziellen Gründen nicht bezahlen können, setzen Sie sich mit dem Sozialdienst Ihrer Wohngemeinde in Verbindung.

Wir weisen Sie darauf hin, dass im Kt. AR die effektiven ausgewiesenen Betreuungskosten von den Steuern abgezogen werden können.