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L E I S T U N G Die Betreuung erfolgt nach den Grundsätzen des Schweizerischen Krippenverbandes. In den Leistungen inbegriffen ist eine vollwertige kindergerechte Verpflegung (Mittagessen und Zwischenmahlzeiten).
Für Säuglinge gelten individuelle Abmachungen: Die Erziehungsberechtigten bringen das entsprechende Schoppenpulver bzw. die gewohnten Breie selber mit.
Die Mindestbetreuungsdauer beträgt in der Regel 1 Tag oder 2 Halbtage pro Woche.
Die Betreuungstage müssen jeweils für ein halbes Jahr an den entsprechenden Wochentagen fixiert werden.
Sofern Platz vorhanden ist, kann ein Kind nach Rücksprache mit der Kita-Leitung ausnahmsweise an einem zusätzlichen als dem fixierten Wochentag betreut werden. Diese Betreuung wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
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