L E I S T U N G 


Die Betreuung erfolgt nach den Grundsätzen des Schweizerischen Krippenverbandes. In den Leistungen inbegriffen ist eine vollwertige kindergerechte Verpflegung (Mittagessen und Zwischenmahlzeiten).

Für Säuglinge gelten individuelle Abmachungen: Die Erziehungsberechtigten bringen das entsprechende Schoppenpulver bzw. die gewohnten Breie selber mit.

Die Mindestbetreuungsdauer beträgt in der Regel 1 Tag oder 2 Halbtage pro Woche.

Die Betreuungstage müssen jeweils für ein halbes Jahr an den entsprechenden Wochentagen fixiert werden.

Sofern Platz vorhanden ist, kann ein Kind nach Rücksprache mit der Kita-Leitung ausnahmsweise an einem zusätzlichen als dem fixierten Wochentag betreut werden. Diese Betreuung wird zusätzlich in Rechnung gestellt.