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Betreuungsangebote

Bring-, und Abholzeiten

Die Kinder müssen zu folgenden Zeiten gebracht, respektiv abgeholt werden.

Bitte beachten Sie:

Da wir mit den Kindern gerne Spaziergänge oder Ausflüge unternehmen, kann es sein, dass wir am Nachmittag teilweise erst auf 16.30 Uhr zurück in der Kita sind.

Falls der Wunsch besteht, das Kind ausserhalb der Bring- und Abholzeiten zu bringen oder abzuholen, muss dies mit der Co–Leitung abgesprochen werden.

Abwesenheit

Kann das Kind die Kita nicht besuchen, muss es bis spätestens 09.00 des betreffenden Tages telefonisch abgemeldet werden.

Der Monatsbeitrag ist monatlich im Voraus zu bezahlen. Es erfolgt keine Rückerstattung bei Abwesenheit des Kindes. Eine Kompensation von ausgefallenen Tagen (Krankheit, Ferien außerhalb der Ferien der Kindertagesstätte, Feiertage. usw.) ist grundsätzlich nicht möglich. Bei Krankheit bzw. Unfall des Kindes während mehr als vier Wochen werden Betreuungskosten von einem Viertel des Normaltarifs verrechnet.

Richtlinien zur Basisqualität

Qualitätsvorgaben und deren Überprüfung in Kindertagesstättenin Appenzell Ausserrhoden.

Der Betrieb einer Kindertagesstätte erfordert in Appenzell Ausserrhoden eine Betriebsbewilligung. Das Amt für Soziales ist für die Erteilung der Be-triebsbewilligung und die damit verbundenen Abklärungen verantwortlich. Die kantonale Bewilligung und Aufsicht sollen dazu beitragen, das Wohl und den Schutz von Kindern in Kindertagesstätten zu gewährleisten. Ziele sind ein guter Betreuungsstandard und die Unversehrtheit der Kinder.

Angebot
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